Ausbildung zum/zurJugend- und Heimerzieher*in; staatlich anerkannt; schul
Verfasst am 2026-03-01
-
Erzieher
Nachwuchsförderung, Kindesentwicklung, Sonderpädagogik, Orientierungsberatung -
Sozialarbeit/Sozialdienst
Nachwuchsförderung, Kindesentwicklung, Orientierungsberatung
Ausbildung zum/zur Jugend- und Heimerzieher
* in (staatlich anerkannt) (schul.)
Sie arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in deren Organisation. Sie werden dafür ausgebildet, junge Menschen mit persönlichen Herausforderungen professionell zu begleiten und in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie verhelfen als Erzieher
* in im täglichen Umgang mit Ihrer sozialen Arbeit den Jugendlichen zu mehr Orientierung, Stabilität, Urteilsvermögen, Lernbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit. Sie stärken Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung.
Berufsbild und Arbeitsfelder Mit der staatlich anerkannten Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher arbeiten Sie in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Tagesgruppen und in erlebnispädagogischen Projekten, Sie arbeiten Familien begleitend, unterstützend oder Familien ersetzend. Die Jugend- und Heimerziehung hat unglaublich viele Facetten und ist so abwechslungsreich, dass sie nahezu alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit umspannt.
Inhalte und Ausbildungsverlauf Die dreijährige Ausbildung beginnt jeweils im September und bietet zwei verschiedene Varianten an:
Vollzeitunterricht oder duale Ausbildung im Blockunterricht.
- Beim Vollzeitunterricht absolvieren Sie zwei Jahre Theorie an der Schule mit jeweils dreimonatigem Praktikum pro Jahr, gefolgt von einem Jahr Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung.
- Beim Blockunterricht absolvieren Sie die Ausbildung im Wechsel von Schule und Ausbildung in der Praxis.
In beiden Fällen bereiten wir Sie optimal auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor.
Hier in Baden-Württemberg sind wir praktisch veranlagt. Schule muss aus unserer Sicht ein guter Grundstein für die Arbeit sein. Wir wollen Sie auf Ihren Alltag in sozialpädagogischen Einrichtungen perfekt vorbereiten. Und Ihnen Ihr Berufsbild vom ersten Tag an hilfreich näherbringen. Unter anderem tun wir das mit folgenden Lernbereichen:
- Sozialpädagogik und Wissenschaft der Sozialarbeit
- Didaktik und Methodik
- Betriebswirtschaft und Ethik
- Soziologie und Psychologie
- Medienpädagogik und Kunsterziehung
- Rechts- und Berufskunde
- Umwelt- und Gesundheitserziehung
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in einer von der Fachschule anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Am Ende steht die abgeschlossene Berufsausbildung und nahezu endlos viele Tätigkeitsfelder und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Zugangsvoraussetzungen Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen zum Beginn der Ausbildung vorliegen:- Mittlerer Bildungsabschluss
- Ohne einschlägige Vorstrafen
- Eine mindestens einjährige, geeigente praktische Tätigkeit - angeleitet durch eine Fachkraft für Erziehung.
- Eine Verkürzung des Vorpraktikums auf 6 Wochen ist für Abiturienten möglich.
- Gesundheitliche Eignung für den Beruf
Im Fall der dualen Ausbildung wird der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung mit einem Tätigkeitsbereich der stationären oder ambulanten Kinder- bzw. Jugendhilfe, Jugendwohngruppen oder in Inklusionseinrichtungen für Kinder und Jugendliche abgeschlossen.
Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie nach Ihrer Bewerbung gerne. Praxisstellen im Umkreis von 100 km werden ohne zusätzliche Kosten für Praxisproben betreut. Aber auch deutschlandweit sind Praktika möglich.
Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt
- Nachweis einer von einer Fachkraft angeleiteten einjährigen praktischen Tätigkeit
- Geburts- und sonstige Urkunden zu Namensänderungen im Original
- Bei Blockunterricht:
Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung für praktische Ausbildung - Passbild für Schülerausweis
- Bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind ausreichende Deutschkenntnisse Voraussetzung. Dies ist in der Regel mit einem B2-Niveau möglich. Hier ist der Nachweis beizufügen.
Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:
- ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem…
Um nach Stellen zu suchen, sie anzusehen und sich zu bewerben, die Bewerbungen aus Ihrem Standort oder Land akzeptieren, klicken Sie hier, um eine Suche zu starten: