Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt oder Richterin bzw. Richter; w/m/d
50667, Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfasst am 2026-07-07
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Regierung
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Recht
Anwalt, Rechtsbeistand, Zivilrecht, Rechtsstreit
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca.450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs. Dabei arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landeskartellbehörden und ausländischen Kartellbehörden zusammen. Näheres unter Im Zuge der Verfolgung von Preis-, Kunden-, Submissions- und Quotenabsprachen sowie sonstigen Kernverstößen gegen das Kartellrecht führt das Amt komplexe Ordnungswidrigkeitenverfahren, meist gegen eine Vielzahl ressourcenstarker Unternehmen.
In den entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt das Amt über dieselben Rechte wie die Staatsanwaltschaft (§82a GWB).
In der für gerichtliche Kartellordnungswidrigkeitenverfahren zuständigen Abteilung "Prozessführung und Recht" (P) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Wege einer zweijährigen Abordnung eine Stelle als
Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt oder Richterin bzw. Richter (w/m/d) (Referenznummer: 26-04)in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Diese interessantenAufgaben gebiete warten u. a. auf Sie:
- Wahrnehmung der Rechte der Staatsanwaltschaft in komplexen gerichtlichen Kartellordnungswidrigkeitenverfahren (i.d.R. 10-30 Hauptverhandlungstage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf)
- Erstellung von Rechtsbeschwerdebegründungen und Gegenerklärungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof
- Unterstützung der Beschlussabteilungen in behördlichen Kartellordnungswidrigkeitenverfahren
- Bearbeitung komplexer Fragestellungen zum Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Strafprozessrecht in Einzelfällen
- Berufserfahrung von mindestens drei Jahren als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt (w/m/d) oder Richterin oder Richter, jeweils vorzugsweise mit Bezügen zum Wirtschaftsstrafrecht; bei Richterinnen bzw. Richtern sind Strafkammererfahrungen von Vorteil
- Ihr Einsatz ist im Abordnungswege, befristet auf zwei Jahre, vorgesehen. Die Abordnung kann bei weiterem Bedarf verlängert werden.
Außerdem bieten wir Ihnen:
- Sinnhaftigkeit: Einen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen, vielschichtigen und interessanten Aufgaben sowie ein hohes Maß an selbständiger und entscheidungsorientierter Arbeit in einem angenehmen Arbeitsumfeld aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und Nachwuchskräften.
- Gemeinwohlorientierung:Mit Ihrer Tätigkeit helfen Sie, den Wettbewerb zu sichern und dienen daher nicht nur (abstrakt) dem Staat, sondern schützen konkret Innovation und Wohlstand in Deutschland.
- Familienbewusste Personalpolitik:Seit 2015 mit dem audit berufundfamilie® ausgezeichnet, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen, nach den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Modellen sowie Telearbeitsplätze. Nach der Einarbeitungszeit besteht die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten.
- Weiterentwicklung:Umfangreiche Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen unserer Personalentwicklung.
- Weitere Vorteile:Einen Arbeitgeber-Zuschuss für ein Deutschlandticket als Jobticket für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Eine zusätzliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vermögenswirksame Leistungen.
Bewerbungen von Menschen aller Nationen, die gemäß §7 Beamtenstatusgesetz in das deutsche Beamtenverhältnis berufen werden können, werden begrüßt.
Die Arbeitsplätze im Bundeskartellamt sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Bei Vorliegen entsprechender Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Bundeskartellamt gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Unter Hinweis auf §6 Abs.
1 Bundesgleichstellungsgesetz werden Frauen verstärkt aufgefordert, sich zu bewerben.
Dann bewerben Sie sich jetzt – und kommen in unser…
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