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Leiterin bzw. Leiter; w​/m​/d der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung

in 18055, Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Unternehmen: Land Mecklenburg-Vorpommern
Vollzeit position
Verfasst am 2026-01-19
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Regierungsangelegenheiten
  • Management
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Leiterin bzw. Leiter (w/m/d) der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung
  • personelle, organisatorische und fachliche Leitung der Abteilung mit derzeit 24 Mitarbeitenden verbunden mit der Leitung des Dezernates "Grundsatzangelegenheiten und Förderung ländliche Entwicklung" der Abteilung
  • spezifische Aufgaben, die der Abteilungsleitung bzw. der Dezernatsleitung obliegen, d. h. insbesondere:
  • Prioritätensetzung hinsichtlich der Anordnung von Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Leitung von Aufklärungs- und Anhörungsterminen sowie Widerspruchsverhandlungen in Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Prüfung und Freigabe von Plänen nach § 41 Flurb

    G zur Abgabe an die Planfeststellungsbehörde
  • Aufsicht über Teilnehmergemeinschaften
  • Leitung der behördlichen Vermessungsstelle nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V
  • Stellungnahmen zu Planungen Dritter
  • Koordination der Förderung der ländlichen Entwicklung in den Gebieten von Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Entscheidung über die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung sowie von Sonderförderprogrammen
  • Entscheidung über die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen von LEADER
  • Vertretung der Belange der integrierten ländlichen Entwicklung in und gegenüber der Öffentlichkeit in Abstimmung mit der Amtsleitung
  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (höherer Dienst) in der Fachrichtung Technischer Dienst (Geodäsie und Geoinformation) bzw. ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Vermessungswesen, Geodäsie, Geoinformatik oder Geoinformation sowie
  • ein erfolgreicher Abschluss des technischen Referendariats der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation (zur bzw. zum Vermessungsassessor In) oder eine geeignete, dem Abschluss entsprechende, hauptberufliche Tätigkeit (mindestens 2 Jahre und 6 Monate) in einem einschlägigen Bereich
  • nachgewiesene, mehrjährige Führungserfahrung
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungskompetenz, die eine effiziente Durchführung von Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes fördern
  • Fähigkeit zum analytischen Denken und konzeptionelle Fähigkeiten
  • hohe Führungs- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist
  • PKW-Führerschein sowie die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
Das bieten wir Ihnen
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub
  • flexible Arbeitszeiten
  • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • 24. und 31. Dezember arbeitsfrei
  • breites persönliches und fachliches Fortbildungsangebot
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Assessment-Center-Module sowie ein psychodiagnostischer Eignungstest zur Eignungsfeststellung Bestandteil des Auswahlverfahrens sind.

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