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Architekten Hochbau LPH 1-9 (m/w/d
in
89040, Ulm, Baden-Württemberg, Deutschland
Verfasst am 2026-08-19
Unternehmen:
Bückle und Partner Architekten und Ingenieure
Vollzeit
position Verfasst am 2026-08-19
Berufliche Spezialisierung:
-
Design & Architektur
Architekt / Senior Architekt, Engineering Design
Stellenbeschreibung
Architekten Hochbau LPH 1-9 (m/w/d)
Arbeitgeber: Bückle und Partner Architekten und Ingenieure
Arbeitsort:
Ulm
Anstellungsart:
Vollzeit
Befristung: unbefristet
StellenbeschreibungWir suchen einen Architekten oder eine Architektin für den Hochbau LPH 1–9, der/die unser Team in Vollzeit unterstützt. Seit dem Jahr 2000 setzen wir bundesweit verschiedenste Projekte von Privat- und Gewerbekunden erfolgreich um. In einem schnellen, sympathischen Team erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben und eigenverantwortliches Arbeiten – gleichzeitig achten wir auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Qualifikationen- Erfolgreich abgeschlossenes Architekturstudium
- Gute Kenntnisse in MS Office
- Fundierte Kenntnisse in REVIT
- Berufserfahrung und Spaß an allen Leistungsphasen, vorzugsweise Leistungsphase 1–9
- Teamgeist
- Strukturiertes und selbständiges Arbeiten
- Selbstsicheres Auftreten, Kommunikations‑ und Sozialkompetenz
- Unternehmerisches Denken und Kostenbewusstsein
- Gute Deutschkenntnisse
- Unbefristeter Arbeitsvertrag (Vollzeit)
- Firmenfahrzeug möglich
- Enge Zusammenarbeit und schnelle Entscheidungswege
- Hohe Eigenverantwortung
- Familiäres Umfeld
- Sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Leistungsgerechte Vergütung
- Abwechslungsreiche Projekte in Industriebau, Wohnbau, Holz‑ und Hybridbau, Verwaltungs- und Schulbau sowie Brandschutz
- Mitarbeit in einem dynamischen und sympathischen Team
- Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Bewerben Sie sich jetzt per E-Mail oder Post. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
#J-18808-LjbffrBitte beachten Sie, dass derzeit keine Bewerbungen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich für diese Stelle über diese Jobseite akzeptiert werden. Die Präferenzen der Kandidaten liegen im Ermessen des Arbeitgebers oder des Personalvermittlers und werden ausschließlich von diesen bestimmt.
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