Gerichtsschreiber/in Steuer/Personalrekurskommission
Listed on 2026-06-21
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Government
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Law/Legal
50%-100%
Übrige Behörden, Steuer- und Personalrekurskommission
per sofort oder nach Vereinbarung, befristet auf 1 Jahr, mit Möglichkeit der Verlängerung
Ihre AufgabenVerfahrensleitung: Sie bearbeiten nach Einarbeitung selbstständig Rekurse und Beschwerden gegen Einspracheentscheide der Steuerverwaltung sowie personalrechtliche Rekurse und instruieren die Verfahren eigenverantwortlich im Auftrag des Präsidiums.
Jur. Fallbearbeitung und Sitzungsdokumentation: Sie klären jur. Fragen und sind für die inhaltliche Vorbereitung der Verhandlungen selbständig verantwortlich. Zudem führen Sie Protokoll bei Verhandlungen und wirken an der Entscheidberatung mit. Des Weiteren verfassen Sie die Entscheiddispositive.
Entscheidbegründungen und Stellungnahmen: Sie verfassen Entscheidbegründungen, erstellen Stellungnahmen ans Verwaltungsgericht, erteilen Rechtsauskünfte und pflegen den Kontakt zu Rechtsmittelinstanzen und Amtsstellen. Bei Bedarf bilden Sie Volontär/innen aus.
Ihr ProfilErfahrung: Sie bringen fundierte Kenntnisse im kantonalen und eidgenössischen Steuerrecht und/oder im kantonalen Personalrecht mit oder sind bereit, sich schnell und tiefgehend in diese Fachgebiete einzuarbeiten.
Persönlichkeit: Sie zeichnen sich durch eine selbstständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise aus. Zudem überzeugen Sie mit hoher Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist und der Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln.
Ausbildung: Sie verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Studium (MLaw oder lic. iur.).
Sprache: Hervorragende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie kommunikative Stärke runden Ihr Profil ab.
Einblick in unsere ArbeitDie Steuerrekurskommission beurteilt Einspracheentscheide der kommunalen und kantonalen Vorinstanzen (Gemeindeverwaltung von Bettingen, Steuerkommission von Riehen, Steuerverwaltung Basel-Stadt, Behörde für Wehrpflichtersatzabgabe). Sie ist zudem Rechtsmittelinstanz gegen Sicherstellungsverfügungen der kantonalen Steuerverwaltung. Sie überprüft Einspracheentscheide betreffend sämtlicher kantonalen Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Grundsteuern, Handänderungssteuer, Quellensteuern etc.), der direkten Bundessteuer, Kirchensteuer sowie die Wehrpflichtersatzabgabe.
Die Personalrekurskommission ist eine weisungsunabhängige, paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft zusammengesetzte Kommission. Sie beurteilt Rekurse gegen Verfügungen, die gestützt auf das Personalgesetz des Kantons Basel-Stadt ergangen sind. Dazu gehören insbesondere Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses gemäss §24 Personalgesetz (z.B. schriftlicher Verweis oder Änderung des
Aufgaben gebiets), vorsorgliche Massnahmen gemäss §25 Personalgesetz (z.b. Freistellung), ordentliche oder fristlose Kündigungen sowie Abfindungen gemäss §36 Abs.
1 Personalgesetz. Zudem können sich Personen, die von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, mit einer schriftlichen Beschwerde an die Kommission wenden und geeignete Massnahmen beantragen.
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