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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin​/Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Job in Germany, Pike County, Ohio, USA
Listing for: Amt für Personal und Organisation
Full Time position
Listed on 2026-01-17
Job specializations:
  • Government
Salary/Wage Range or Industry Benchmark: 80000 - 100000 USD Yearly USD 80000.00 100000.00 YEAR
Job Description & How to Apply Below
Position: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Location: Germany

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Kehrbezirk mit der  jeweils eine/einen

bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

zu bestellen.

Das Straßenverzeichnis des Kehrbezirks befindet sich hier.

Die Bestellung wird längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

Folgende Angaben müssen der schriftlichen Bewerbung bzw. den beizufügenden Anlagen entnommen werden können:

  • Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer enthält.
  • Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den Beruflichen Werdegang enthält.
  • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  • Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
  • Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere der letzten 15 Jahre vor dem Datum der Ausschreibung, z.

    B. in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen.
  • Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber Inhaberin oder Inhaber eines Kehrbezirks ist, eine Erklärung darüber, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung einer vorhandenen Bestellung beantragt wird.
  • Zustimmung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat der Bewerberin oder des Bewerbers die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die Bewerberin oder der Bewerber in ihrem oder in seinem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat.
  • Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
  • Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt.
  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes in der geltenden Fassung.
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.

    B. Betriebswirt des Handwerks (mit Noten) Gebäudeenergieberater (mit Noten), abgeschlossenes Hochschulstudium (z.

    B. Versorgungstechnik, techn. Gebäudeausrüstung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
  • Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort‑ und Weiterbildungen in den…
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