Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für den Kommunalen Ordnungsdienst; m, w, d
Listed on 2025-12-27
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Business Development -
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Healthcare / Medical Sales, Business Development, Sales Manager
Location: Indiana
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für den Kommunalen Ordnungsdienst (m, w, d)
Sie suchen eine verantwortungsvolle, vielseitige Tätigkeit und wollen dabei den klassischen Büroalltag hinter sich lassen? Sie sind körperlich fit, zeitlich flexibel und zeichnen sich durch Verlässlichkeit, Souveränität und Durchsetzungsvermögen aus? Eine kunden-, bügerorientierte Haltung verbunden mit freundlichem und hilfsbereitem Auftreten ist Ihnen wichtig? Sie bringen zudem Teamgeist mit, dann suchen wir Sie als Unterstützung für unsere Teams im Kommunalen Ordnungsdienst!
Der Kommunale Ordnungsdienst leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und trägt damit maßgeblich zur Lebensqualität aller sowie einem fairen Miteinander in Ludwigsburg bei.
Die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sind abwechslungsreich und ergeben sich aus täglichen Anforderungen. Während der Erfüllung der übertragenen Aufgaben haben die Mitarbeitenden auch die Stellung von Polizeibeamten gemäß § 125 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg und repräsentieren als Ansprechperson die Stadt Ludwigsburg.
Die Arbeitszeit erstreckt sich im Schichtbetrieb auch auf die Abendstunden, teilweise nach 21:00 Uhr und wiederkehrend auf das Wochenende. Die Arbeit findet bei allen Witterungsverhältnissen in Uniform im Außendienst statt. Die Dienste werden fußläufig oder mit dem Dienstfahrzeug im Stadtgebiet durchgeführt.
Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Je nach Eignung und Qualifikation erfolgt eine Eingruppierung von EG 8 bis EG 9a TVöD.
Ihre Aufgaben- Überwachung des ruhenden Verkehrs und bei Bedarf des fließenden Verkehrs
- Durchführung von Abschleppmaßnahmen
- Ermittlung für eigene sowie fremde Dienststellen
- Aufgaben aus den Bereichen der Ordnungsverwaltung und des Feldschutzes
- Ordnungspräsenz auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen sowie in Fußgängerzonen
- Eindämmung und Verfolgung von Ordnungsstörungen
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes
- Umsetzung der städtischen Polizeiverordnung und Satzungen sowie Sonderaufgaben des Vollzugsdienstes
- Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, vorzugsweise in einem Berufsfeld der öffentlichen Verwaltung und idealerweise Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Abgeschlossener Fortbildungslehrgang für den Kommunalen Ordnungsdienst an der Verwaltungsschule Karlsruhe oder die Bereitschaft diesen nach der Einstellung zu absolvieren
- Verantwortungsbewusstsein in Verbindung mit zuverlässigem, eigenständigem Arbeiten sowie eine gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit und eine aufgabenbezogene psychische und physische Eignung; die körperliche Fitness wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch einen Parcours mit zusammenhängenden Stationen überprüft
- Sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen
- Gute Deutschkenntnisse und eine entsprechende Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Führerschein Klasse B (bitte Kopie des Führerscheins der Bewerbung beifügen)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen, welches bei Einstellung vorgelegt werden muss
- Gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildung, Coaching, Mitarbeitergespräche sowie Firmenfitness
- Ferienbetreuung für Schulkinder berufstätiger Eltern
- Ein städtisches Betriebsrestaurant, in dem auch Kinder herzlich willkommen sind
- Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV und für die Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit
- Sofern Sie über keine einschlägigen beruflichen Vorerfahrungen verfügen, steigen Sie in das Fortbildungsprogramm ein, welches Sie für die Tätigkeit qualifiziert. Hierbei besuchen Sie berufsbegleitend den Lehrgang zum Kommunalen Ordnungsdienst an der Verwaltungsschule in Karlsruhe.
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis (das unbefristete Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, sofern der Lehrgang zum Kommunalen Ordnungsdienst innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Einstellung erfolgreich abgeschlossen wird)
- Eine Vergütung in EG 9a TVöD spätestens ab Bestehen des geforderten Lehrgangs; je nach Eignung und Qualifikation erfolgt ab Einstellung…
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