Mitarbeiter*in; m/w/d im Außen- und Vollzugsdienst im "Kommunalen Ordnungsdienst
Listed on 2026-02-18
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Government
Location: Germany
Mitarbeiter
* in (m/w/d) im Außen- und Vollzugsdienst
Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung in der Abteilung Kommunaler Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung im Sachgebiet „Kommunaler Ordnungsdienst“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Mitarbeiter
* in (m/w/d) im Außen- und Vollzugsdienst in Vollzeit mit 39 Wochenstunden unbefristet zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.
Der öffentliche Raum in Flensburg ist begehrt und unterliegt teils sehr widersprüchlichen Nutzungsinteressen. Die Kommune ist dafür verantwortlich, öffentliche Räume und Plätze so zu gestalten, dass alle Menschen dort Zugang haben, ihren Interessen frei nachgehen können und sich dabei wohl und vor allem sicher fühlen.
Dieses Ziel kann nur im Austausch und Zusammenspiel von Stadtplanung, Sicherheits- und Ordnungskräften, Gewerbetreibenden, Bürger
* innen, sozialen Hilfseinrichtungen und vielen weiteren Akteuren gelingen. In Flensburg ist insbesondere die Innenstadt von diesen teils widersprüchlichen Nutzungsinteressen betroffen. Dies führt zu Konflikten, die es aufzulösen bzw. zu mildern gilt.
Ein Baustein zur Verwirklichung dieses Anspruchs ist der KOD, dessen Einrichtung am 17.10.2024 durch die Flensburger Ratsversammlung beschlossen wurde.
Der KOD ist eine Organisationseinheit, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und Ordnungsüberwachung im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten wahrnimmt. Das Schleswig-Holsteinische Innenministerium definiert den KOD wie folgt:
Der Kommunale Ordnungsdienst in Schleswig-Holstein sorgt gemeinsam mit der Polizei für Ordnung und Sicherheit und ist, genau wie die Polizei, jederzeit in der Öffentlichkeit sichtbar und ansprechbar. Während die Polizei Straftaten verfolgt, ist der Kommunale Ordnungsdienst für Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Die Schwerpunkte des Einsatzes des KOD liegen im Bereich der Innenstadt, am ZOB und an der Hafenspitze. In diesen Bereichen ist eine anlasslose Bestreifung durch den KOD vorgesehen.
Die Arbeit im Kommunalen Ordnungsdienst ist zunächst in einem Ein-Schicht-System mit wechselnden Früh- und Spätschichten geplant. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dies perspektivisch auf weitere Schichten ausgeweitet.
Das erwartet Sie:- Eine neue Abteilung, an dessen Aufbau Sie sich mit eigenen Ideen und Impulsen beteiligen können
- Ein spannendes Tätigkeitsfeld mit täglich wechselnden Herausforderungen im Außen- und Innendienst
- Umfangreiches Fortbildungsangebot zur Qualifizierung als kommunale Vollzugskraft
- Zusammenarbeit mit einem dynamischen und motivierten Team des Sachgebietes Verkehrsüberwachung
- Bestreifung des innerstädtischen Bereiches als kompetente Ansprechperson für die Bürger
* innen bei Fragen, Beschwerden oder sonstigen Anliegen - Vermitteln von Kontakten zu Hilfsangeboten im Bedarfsfall
- Durchführen von Ansprachen im Rahmen der Bestreifung sowie Anordnung ggf. erforderlicher Maßnahmen sowie Durchsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen des Verwaltungszwanges (bis hin zum unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt) vor Ort bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder zur Gefahrenabwehr
- Unterstützung anderer (Fach-) Bereiche, Behörden und sonstigen Dritten im Rahmen der Amtshilfe, wie z. B. bei Waffenaufbewahrungskontrollen, Durchsuchungen von Wohnungen, Sicherung von Veranstaltungen oder zur Aufenthaltsermittlung
- Rechtssichere Dokumentation der erlangten Erkenntnisse und Weitergabe an die entsprechenden Stellen
- Abgeschlossene Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte
* r (m/w/d) oder - Abgeschlossene
1. Angestelltenprüfung oder eine - Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung mit der Verpflichtung zur Nachholung des Angestelltenlehrgangs I, sowie der Grundqualifizierung als kommunale Vollzugskraft
Bei ausländischen Berufsabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Das bringen Sie mit:- Verhandlungsgeschick sowie…
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